Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichungen von diesem – insbesondere die Geltung von Bedingungen des Bestellers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Sofern eine Bestellungen als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von drei Wochen annehmen.
1.3 Bei der Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Lieferung

2.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2.2 Solange sich der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand befindet, ruht unsere Lieferverpflichtung. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist liegt Verzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vor.
2.3 Für den Fall, dass der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3. Preis

3.1 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Preise ab Werk ohne Verpackung. Die Kosten der Verpackung und des Versandes werden gesondert in Rechung gestellt.
3.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Waren zurückzutreten.
3.4 Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4. Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.
4.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der  Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
4.4 Dem Besteller steht das Recht auf Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Zurückbehaltungsrecht / Ablaufcode

5.1 Wir behalten uns vor, für den Fall der Vereinbarung einer Ratenzahlung oder Zahlung auf Ziel zur Sicherung unserer Ansprüche, ein Ablaufdatum in dem Kassensystem zu programmieren. Dieses wird jedoch systembedingt vor einem Ablauf warnen.
5.2 Der Ablauf des Datums hat zur Folgen, dass das System ohne Funktion ist, bis es wieder freigeschaltet wird.
5.3 Wir werden nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises die Kasse freischalten.

6. Höhere Gewalt / Gefahrübergang

6.1 Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Ware wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichert.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, dass der Besteller mit der Ratenzahlung um mehr als eine Rate in Verzug gerät, wird unsererseits schon
jetzt der Rücktritt vom Vertrag erklärt. Eine Fristsetzung ist dabei entbehrlich.
7.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat er die Ware pfleglich zu behandeln und diese zum Neuwert zu versichern. Sofern dem Eigentumsvorbehalt noch unterliegende Gegenstände gepfändet oder Eingriffen Dritter ausgesetzt sind, muss der Besteller uns umgehend schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

8. Gewährleistung

8.1 Alle Angaben und Beratungen über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
8.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung berechtigt uns, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Erst nachdem die Nachbesserung mehrfach fehlgeschlagen ist und eine weitere dem Besteller nicht zugemutet werden kann, ist dieser zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
8.3 Soweit gebrauchte Hardware Liefergegenstand ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ebenfalls sechs Monate. Soweit neue Hardware Liefergegenstand ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, sofern der Besteller sich nicht in Annahmeverzug befindet. Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist zu dem Zeitpunkt, in dem der Käufer mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes in Verzug gerät. Die Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel. Dies gilt nicht für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich Dresden. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden bzw. sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages im Ganzen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw. Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass der mit diesem Vertrag beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird.

Stand: Juni 2014

0351 - 84 70 89 99

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